Wir heißen Sie auf der Homepage von Pflege Ambulant Julia herzlich willkommen. Hier erfahren Sie alles über unseren ambulanten Pflegedienst, der Sie und Ihre Angehörigen in allen Lebenslagen unterstützt.
Jahre Erfahrung
Mitarbeiter für Sie da
Unser Pflegedienst wurde mit Bestnote bewertet
Über uns
Nicht nur im Alter wird eine umsorgende Hand immer wichtiger. Auch bei ungeahnten Schicksalsschlägen oder bei einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit ist es entscheidend, jemanden zu haben, der einem den Rücken stärkt. Wenn wir etwas für Sie tun können, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.
Herzlichst, Ihr Team von Pflege Ambulant Julia
Die Aufgaben, die ein ambulanter Pflegedienst
übernehmen kann, sind so vielfältig wie die
Personen, die wir betreuen. Lesen Sie alles über unsere Leistungen und erfahren Sie, wie wir Ihnen im Alltag behilflich sein können.
Wir haben für Sie einige wichtige Informationen zu verschiedenen Pflegestufen zusammengestellt, um Ihnen vorab einen allgemeinen Überblick über den ambulanten Pflegedienst zu ermöglichen. Lesen Sie dazu mehr auf der Seite Informationen.
Unsere Mitarbeiter kommen aus den Bereichen der Alten- und Krankenpflege oder sind Krankenschwestern, Arzthelfer, Krankenpflegehelfer oder Haushaltshilfen. Somit können wir in jedem unserer Leistungsbereiche wertvolle Unterstützung anbieten.
Wir möchten Sie stets auf dem aktuellen Stand halten. Neuigkeiten rund um Pflege Ambulant Julia und den ambulanten Pflegedienst erfahren Sie immer auf
dieser Seite.
Pflegebedürftige Demenzkranke und Altersverwirrte, geistig behinderte oder psychisch kranke Menschen müssen verstärkt beaufsichtigt werden. Dafür können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen beantragt werden. Je
nach Betreuungsaufwand sind das 104 Euro monatlich (Grundbetrag), beziehungsweise 208 Euro monatlich (erhöhter Betrag). Der Anspruch auf diese zusätzlichen Leistungen wird ebenfalls im Rahmen der Begutachtung durch den
medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. In leichteren Fällen können somit bis zu 1.248 € pro Jahr für diese Leistungen bezahlt werden, in schwereren bis zu 2.496 €. Die Kosten für die nötigen Maßnahmen werden nach Vorlage der Rechnungen für die anerkannten Betreuungsangebote von den Krankenkassen erstattet. Seit dem 01.01.2015 kann die Leistung auch von Pflegebedürftigen beansprucht werden, bei denen keine erheblicher Betreuungsbedarf besteht, aber eine Pflegestufe 1 festgestellt wurde. Es steht für diesen Personenkreis ein Betrag von 104 Euro monatlich zur Verfügung. Die Leistungen können auch für Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung durch
Vertragspflegedienste oder Entlastungsangebote nach Landesrecht anerkannte niedrigschwelliger Dienste genutzt werden.
Sicherlich haben Sie es schon gehört oder gelesen: Mit dem „Zweiten Gesetz zur Stärkung der Pflege“ (kurz: Pflegestärkungsgesetz II oder PSG II), ändert
sich einiges in der Pflege. Unter anderem werden die drei Pflegestufen, wie Sie sie heute kennen, zum 01. Januar 2017 von fünf Pflegegraden abgelöst. Damit verbunden sind auch zusätzliche Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen
können, ohne dass für Sie Mehrkosten anfallen.
Für Sie hat der Gesetzgeber eine automatische Überleitung aus Ihrer Pflegestufe in einen Pflegegrad vorgesehen, ohne dass eine erneute
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen notwendig ist. Was das für Sie konkret bedeutet und welche Leistungen wir Ihnen
zukünftig zusätzlich anbieten können, möchten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.
069 / 95 65 10 11
info@pflegeambulant-julia.de
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