Unsere professionelle Pflegeberatung und Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Ihr Beratungszentrum für Pflege im Frankfurter Norden und Westen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Pflegegeld beziehen und die Pflege im häuslichen Umfeld selbst organisieren, sind Sie verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen anerkannten Pflegedienst wahrzunehmen. 

Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung und stellen sicher, dass Sie und Ihre pflegenden Angehörigen die bestmögliche Unterstützung erhalten.

  • ✔ Pflegegrad 2 & 3 – halbjährlich (alle 6 Monate)

    ✔ Pflegegrad 4 & 5 – vierteljährlich (alle 3 Monate)

    ✔ Pflegegrad 1 – freiwillig möglich (empfohlen für zusätzliche Unterstützung)

    Die Kosten für die Beratungsbesuche übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse – für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

Pflege- und Krankenkassen übernehmen viele Leistungen – doch die Antragsstellung kann kompliziert sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu verstehen und bestmöglich zu nutzen.

Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei:

✔ Anträgen auf Pflege- & Krankenkassenleistungen

✔ Abrechnungen & Formalitäten

✔ Klärung individueller Ansprüche

Unverbindliche und kostenlose Beratung

Ob Sie Fragen rund um Pflege haben, unsicher sind, welche Leistungen Ihnen zustehen, oder Ihren Beratungstermin nach § 37.3 SGB XI vereinbaren möchten – wir nehmen uns Zeit für Sie. Kein Anliegen ist zu klein. Rufen Sie uns einfach an.

Es beginnt mit einem Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht – egal ob Sie eine konkrete Frage haben oder einfach noch unsicher sind. Wir nehmen uns Zeit für Sie, kostenlos und unverbindlich.

In wenigen Schritten Entlastung erfahren:

  • 1. Sie rufen uns an

  • 2. Wir kommen zum §37.3 Beratungsgespräch

Weitere Unterstützung erwünscht?

  • 3. Sie benötigen zukünftig ambulante Pflegeleistungen?

    Als engagierter Pflegedienst stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz und Fachkompetenz zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Unterstützung im Alltag zu bieten, damit Sie in Ihrer gewohnten Umgebung ein selbstbestimmtes Leben führen können.

  • 4. Sie erhalten unseren Kostenvoranschlag

  • 5. Wir starten umgehend!

Einzugsgebiete

Unser Kern-Einzugsgebiet für die Pflegeberatung umfasst insbesondere den Frankfurter Norden und Westen. Wir kommen gerne zu Ihnen nach:

  • Frankfurt-Ginnheim (direkt in unserer Nachbarschaft)

  • Dornbusch & Eschersheim

  • Bockenheim (inkl. Stadt West & Kuhwaldsiedlung)

  • Hausen & Praunheim

  • Heddernheim, Eckenheim, Rödelheim, Preungesheim und Frankfurter Berg

  • Westend & Nordend (nach Absprache)

Wohnen Sie in einem angrenzenden Stadtteil?
Rufen Sie uns einfach kurz an. Wir finden eine Lösung. 

Fragen & Antworten

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen Bezugspersonen gepflegt werden, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI erforderlich. Dieser Beratungsbesuch dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Unsere Pflegeberatung in Frankfurt kommt für den Beratungseinsatz gerne als Hausbesuch zu Ihnen nach Hause. Für Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten, sodass der Beratungsbesuch für Sie kostenlos ist. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für die Pflegeberatung und den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3.

  • Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten, sind zur regelmäßigen Beratung verpflichtet – unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen erfolgt.

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich.

Wer den Pflichttermin nicht wahrnimmt, riskiert eine Kürzung oder den vollständigen Wegfall des Pflegegeldes. Die Pflegekasse kann das Geld einbehalten, bis der Nachweis erbracht wird.

Das Gespräch darf ausschließlich von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsperson durchgeführt werden. Der Besuch muss anschließend gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden.